1. Gestaltungsfunktion
  • Ziel: gut gestaltete Produkte
1.1 Praktischer Nutzen
  • Gebrauchstüchtigkeit
 
  • Einwandfreies Funktionieren (Technik)
1.2 Ästhetischer Nutzen
  • Gestaltungsqualität
 
  • Individualität (prägnante Objektcharakteristik)
 
  • Anmutsqualität (Ausstrahlung)
1.1 + 1.2 = Interaktionsqualität
  • Sinnlich-geistige Stimulans (das Objekt stimuliert )
    .. regt an zum Gebrauch
    .. regt an zur Eigenkreativität des Nutzers
    .. regt an zur Betrachtung / Reflexion
1.3 Wirtschaftlicher Nutzen
  • Wirtschaftlichkeit (Ökonomie)
 
  • Umweltverträglichkeit (Ökologie)
 
  • Geltung (Identität / Image)
2. Gestaltungskriterien  
2.1 Ergonomische Gestaltung
  • Anpassung des Produkts an die physischen Gegebenheiten der Gebraucher (Sinne, Organe)
 
  • Berücksichtigung von Arbeits- bzw. Handhabungsabläufen
 
  • Berücksichtigung von techn. Innovationen
2.2 Gebrauchsvisualisierung
  • Form, Farbe, Material können „Funktions- und Handhabungssignale“ aussenden
 
  • Form kann über Funktion und Nutzung des Produkts informieren („ich bin ein Stuhl)
 
  • Handhabungssignale sollten ablesbar sein (hier bin ich zu öffnen, hier kann du was verschieben…)
2.3 Sicherheit
  • Vermeidung von Verletzungsgefahren
 
  • Erfüllung von bestehenden Sicherheitsvorschriften
 
  • (Schreibtisch gerundete Kanten)
 
  • Narrensicherheit bei unachtsamem Gebrauch
2.4 Formgestaltung
  • Erkennbarkeit und Durchgängigkeit des Formenprinzips
 
  • Erkennbarkeit Durchgängigkeit des gewählten Gestaltungs- und Konstruktionsprinzips
 
  • Überzeugender struktureller Aufbau (Türen und Schubkästen klar zu unterscheiden)
 
  • Prägnanz und Eindeutigkeit der Gestaltungselemente (Rhythmus, Kontraste von Formen, Farben und Zeichen, Proportionen)
 
  • Logik der Form in Bezug auf Material, Konstruktion und Gebrauch

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