Der deutsche Gesetzgeber unterteilt in zwei Gruppen

  1. Bis zwei Zutaten - die Mengenverhältnisse müssen genannt werden:
    z.B.: Gin Tonic, 4 cl Alkohol + (20 cl) Filler
    die Alkohol-Mengenangaben sind in der Cocktailkarte Pflicht

  2. Mehr als zwei Zutaten - die Mengen müssen nicht mehr genannt werden:
    z.B.: Pina Colada, - Rum braun, Cocos, Sahne, Ananassaft

Bei alkoholhaltigen Mischgetränken, die unmittelbar vor dem Ausschank aus mehr als zwei Getränken gemischt werden, ist die Angabe der Menge nicht vorgeschrieben.

Gläser ohne Füllstrich sind möglich.

Auf Zusatzstoffe achten!

Seit ca. 200 Jahren sind Misch- und Mixgetränkegruppen bekannt.

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