Immer mehr Büroarbeitsplätze werden mit Bildschirmgeräten ausgestattet. Da Bildschirmarbeitsplätze gesundheitliche Beeinträchtigungen für die Beschäftigten mit sich bringen können müssen seit dem 20. Dezember 1996 neue Bildschirmarbeitsplätze den Bestimmungen der Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) entsprechen.
Dieses Gesetz gibt jetzt erstmalig für alle Menschen an einem Bildschirmarbeitsplatz das Recht auf einen ergonomisch richtig gestalteten Arbeitsplatz. Nicht jeder Arbeitsplatz mit Bildschirm ist jedoch ein Bildschirmarbeitsplatz!! Ein Bildschirmarbeitsplatz ist ein Arbeitsplatz mit Bildschirmgerät, bei dem Arbeitsaufgabe mit und Arbeitszeit am Bildschirmgerät bestimmend für die gesamte Tätigkeit sind!
Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Arbeitsplatzanalyse durchzuführen und sie zu dokumentieren, um mögliche Gefährdungen und Belastungen frühzeitig zu erkennen. Die Arbeitsplatzanalyse umfasst die ergonomisch richtige Möblierung und Bildschirmaufstellung sowie organisatorische Aspekte. Unternehmen, in denen diese Arbeitsplatzbeurteilung nicht gemacht wird, riskieren ein Bußgeld. Die Berufsgenossenschaften haben auch schon mit der Versiegelung von unzulänglich ausgestatteten Büroräumen gedroht.
Der Arbeitgeber ist weiterhin verpflichtet, seine Mitarbeiter im richtigen Verhalten am Bildschirmarbeitsplatz zu unterweisen und zu kontrollieren.
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