Was tun?
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„Haben Minderjährige den vermeintlich kostenlosen Vertrag abgeschlossen, sollten die Erziehungsberechtigten dem Anbieter mitteilen, dass der Vertrag
nicht genehmigt wird.
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Gleichzeitig sollten Sie gegenüber dem Rechnungsersteller vorsorglich den
Widerruf und die Anfechtung wegen Irrtums erklären.
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Lassen Sie sich von Mahnungen und Inkassoschreiben des Anbieters
nicht unter Druck setzen. Handlungsbedarf besteht erst, wenn Sie einen
gerichtlichen Mahnbescheid erhalten.
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Suchen Sie rechtlichen Rat und Unterstützung bei Ihrer örtlichen
Verbraucherzentrale“
Quelle:
http://www.Klicksafe.de
(Klicksafe-Broschüre „Abgezockt im Internet“)
Weitere Informationen sowie Musterbriefe gegen Abzocke
Die Verbraucherzentralen geben hier viele zusätzliche Informationen und direkte
Hilfestellungen. So stehen auf der Website der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg neben vielen wichtigen Beiträgen zwei Musterbriefe gegen
Mahnbescheide, unterschieden in
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Forderungen gegenüber Minderjährigen
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Forderungen gegenüber Erwachsenen
Link:
http://www.vz-bawue.de/UNIQ130442954429632/link462121A.html
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