Das Internet bietet die Möglichkeit, Musik, Filme und Software kostenlos herunterzuladen. Neben vielen legalen Angeboten finden sich im Netz auch Plattformen, die es den Nutzern ermöglichen, normalerweise kostenpflichtige Inhalte umsonst zu bekommen.
In der Regel sind diese Möglichkeiten illegal, da weder die Urheber noch die Rechte-Inhaber einer kostenlosen Verbreitung zugestimmt haben.
Die nationalen und internationalen Vereinbarungen und Gesetze regeln, dass jeder, der einen entsprechenden Inhalt geschaffen hat, bestimmen kann, dass sein Werk nur gegen Vergütung verbreitet werden darf. [1]
Für die nationalen und internationalen Vereinbarungen und Gesetze gehören Musik, Filme, Software demjenigen, der sie geschaffen hat. So wie niemand meinen Geldbeutel an sich nehmen darf, darf niemand ohne Einwilligung des Urhebers oder seines Vertreters (Rechteverwerter) einen Musiktitel, ein Video oder eine Software an sich nehmen, kopieren oder weitergeben. Lediglich für den privaten, nichtöffentlichen Gebrauch sieht der Gesetzgeber eine eng gefasste Ausnahme vor. Private Kopien von Texten, Bildern, Musiktiteln und Filmen, die legal im Netz veröffentlicht sind, sind erlaubt, ebenso dürfen von nicht kopiergeschützten CDs oder DVDs und von analog vorliegenden Werken in geringem Umfang Kopien angefertigt und gespeichert werden. Dafür werden Gebühren erhoben, die auf die Kaufpreise von Datenträgern, Kopiergeräten und Smartphones aufgeschlagen und an die Rechteverwerter weiter gegeben werden. Dies gilt nicht für Software oder im Netz gekaufte digitale Musikstücke. [2]
Von den 80 Mio. Deutschen wurden bereits 4,3 Mio. wegen Filesharings abgemahnt. [3] Allein im Jahr 2011 bekamen rd. 220.000 Internet-Anschlussinhaber Post vom Anwalt der Verwerter. Für die Betroffenen wurden gewöhnlich Kosten in Höhe von 500 bis 1000€ geltend gemacht. [4]
Praktisch alle Jugendlichen, junge Erwachsene und viele Kinder sind im Internet. Sie vernetzen sich in den sozialen Netzwerken, organisieren in ihrem Freundeskreis die gemeinsamen Aktivitäten, tauschen Statusmeldungen und Informationen.
Die Plattformen im Netz (→ soziale Software [5] ) sind zum Tauschen konzipiert. Auch ohne technische Kenntnisse und ohne größere Einarbeitung gelingt es, sie zu benutzen. Neben den großartigen Möglichkeiten birgt das Netz aber auch große Risiken.
So hatte ein 13-jähriger Junge auf dem Rechner seines Vaters Filesharing-Programme installiert (Morpeus, Bearshare). Die Familie wurde in zwei Instanzen zur Zahlung von rd. 5.500€ verurteilt. Das Urteil hatte vor dem BGH nur deshalb keinen Bestand, weil der Vater glaubhaft nachweisen konnte, seiner Aufsichtspflicht nachgekommen zu sein. [6]
Filesharing und die folgenden Abmahnungen sind Massenphänomene. Nicht immer werden die Verstöße absichtlich begangen. Allein eine falsche Voreinstellung des Programms kann dazu führen, dass ohne Wissen des Nutzers Dateien zum Upload angeboten werden.
Vor wenigen Jahrzehnten war es einem Menschen praktisch nicht möglich, Urheberrechtsverletzungen zu begehen. Erst mit der Vermarktung von Tonbandgeräten, später Kassettenrekordern gerieten zuerst Privatpersonen, und mit der Verbreitung von Fotokopiergeräten auch Institutionen wie die Schulen, Universitäten und Bibliotheken in den Fokus des Urheberrechts.
Heute sind die Möglichkeiten des Kopierens und Veröffentlichens dank der Computertechnik und des Internets grenzenlos. Die Urheber und Verwerter müssen um ihre Einkommen bangen. [7]
Findige Geschäftemacher finden immer neue Wege, um illegales Teilen von Inhalten zu erleichtern. Nachdem Tauschbörsen wie Napster [8] von den Strafverfolgungsbehörden geschlossen wurden spielte sich das Geschehen zum größten Teil mit Hilfe von dezentralen Filesharing-Programmen wie eDonkey, Gnutella und BitTorrent ab. Ohne zentralen Server arbeiten diese Programme nach dem "Peer-to-Peer" Prinzip. [9] In den letzten Jahren entstanden erneut Tauschplattformen im Internet, sogenannte 'One-Click-Hoster', deren Geschäftsmodell darin besteht, Content zum Download bereit zu halten. Die Plattform "Megaupload" [10] wurde bereits wieder geschlossen und der Betreiber angeklagt. Demgegenüber ist "Rapidshare" [11] nach wie vor am Netz, da diese Plattform flexibel auf die Anforderungen der Justiz reagiert.
Nach wie vor ist auch das "Usenet" eine wichtige Quelle für den (meist illegalen) Tausch von Musik, Video und Software. [12]
[1] http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/
http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht
[2] http://www.heise.de/ct/hotline/Weitergabe-von-MP3s-326436.html
[3] http://www.e-recht24.de/news/tauschboersen/7181-tauschboersen-abmahnungen-laut-umfrage-angeblich-bis-zu-43-millionen-buerger-abgemahnt.html
[4] http://abmahnwahn-dreipage.de/studien.htm
[5] http://de.wikipedia.org/wiki/Soziale_Software
[6] http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j2011/28_O_716_10_Urteil_20110330.html
http://openjur.de/u/270272.html
http://www.heise.de/newsticker/meldung/BGH-Urteil-zum-Filesharing-Eltern-haften-bei-Belehrung-nicht- 1750863.html
[7] http://www.wir-sind-die-urheber.de/
[8] http://de.wikipedia.org/wiki/Napster
[9] http://de.wikipedia.org/wiki/Filesharing#Peer-to-Peer:_vollst.C3.A4ndig_dezentrales_Filesharing
[10] http://de.wikipedia.org/wiki/Megaupload
[11] http://de.wikipedia.org/wiki/Rapidshare
[12] http://de.wikipedia.org/wiki/Filesharing#Usenet
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