Zu 1.

Zu 2.

Zu 3.

Martha Nussbaum definiert Menschenwürde auf der Basis anthroplogischer Konstanten, die sie Grundfähigkeiten nennt. Die äußeren, politischen Rahmenbedingungen zur Entfaltung und möglichen Ausübung dieser Fähigkeiten ergeben ein Leben in Würde. Eine Behinderung der Entfaltung oder Ausübung einer dieser Fähigkeiten stellt eine Verletzung der Menschenwürde dar.

 

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