Formen der Überprüfung des Textverstehens


Die Dokumentation des Verstandenen als weitere hohe Anforderung

Der traditionelle Weg besteht in der mündlichen oder schriftlichen Dokumentation des Verstandenen . Es handelt sich um eine Produktionsleistung , die eigene Anforderungen stellt.

Dabei gilt, dass die Dokumentation – die Darstellung – nicht unbedingt dem Verstandenen entsprechen muss. Rezeptive und produktive Kompetenz entsprechen sich keineswegs immer. [Vgl. K. H. Spinner 2004]


Die Zuordnung dieser Leistungen in den EPA

Die EPA in den BS AHR verbuchen diese Anforderungen undifferenziert im Anforderungsbereich I unter dem Operator „Wiedergeben“:


Die Dokumentation des Verstandenen als weitere hohe Anforderung

Diese Zuordnung übersieht den hohen Anspruch, der mit der Wiedergabe bzw. Zusammenfassung anspruchsvoller Texte verbunden ist. Sowohl die strukturierte Wiedergabe von Texten als auch deren Zusammenfassung setzen i. d. R. Operationen voraus, die dem Anforderungsbereich II zugeschrieben werden:

„aus Aussagen eines Textes einen Sachverhalt oder eine Position erkennen und darstellen“ (Operator „Herausarbeiten“).


Alternative Formen der Überprüfung des Textverstehens


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