Operatorenkatalog nach Anforderungen

Die gesellschaftswissenschaftlichen Fächer Gemeinschaftskunde, Geographie, Geschichte und Wirtschaft verwenden einen gemeinsamen Operatorenkatalog.

In den Standards für inhaltsbezogene Kompetenzen werden Operatoren (handlungsleitende Verben) verwendet. Diese sind in der nachstehenden Liste aufgeführt.

Standards legen mittels der Kombination eines Inhalts mit einem Operator fest, welches Anforderungsniveau die Schülerinnen und Schüler erreichen müssen. Die Operatoren werden nach drei Anforderungsbereichen gegliedert:

  • Anforderungsbereich I (AFB I): umfasst das Wiedergeben und Beschreiben von Inhalten und Materialien (Reproduktionsleistungen).
  • Anforderungsbereich II (AFB II): umfasst das selbstständige Erklären, Bearbeiten und Ordnen bekannter Sachverhalte sowie das angemessene Anwenden gelernter Inhalte und Methoden auf andere Sachverhalte (Reorganisations- und Transferleistungen).
  • Anforderungsbereich III (AFB III): umfasst den reflexiven Umgang mit neuen Problemstellungen, eingesetzten Methoden und gewonnenen Erkenntnissen, um zu Begründungen, Urteilen und Handlungsoptionen zu gelangen (Reflexion und Problemlösung).

Die Anforderungsbereiche sind in ihrer wechselseitigen Abhängigkeit zu sehen, demzufolge schließt der Anforderungsbereich III die Anforderungsbereiche I und II, der Anforderungsbereich II den Anforderungsbereich I ein.

Die Anwendung der Operatoren kann sowohl mit als auch ohne Materialvorgabe erfolgen. Sollte ein Operator nur mit oder nur ohne Materialvorgabe angewendet werden, wird dies in der Definition des Operators explizit angeführt.

OperatorenBeschreibungAFB
analysierenMaterialien oder Sachverhalte systematisch untersuchen und auswertenII
begründenAussagen (zum Beispiel eine Behauptung, eine Position) durch Argumente stützen, die durch Beispiele oder andere Belege untermauert werdenII
beschreibenSachverhalte schlüssig wiedergebenI
beurteilenAussagen, Vorschläge oder Maßnahmen untersuchen, die dabei zugrunde gelegten Kriterien benennen und ein begründetes Sachurteil formulierenIII
bewertenAussagen, Vorschläge oder Maßnahmen beurteilen, ein begründetes Werturteil formulieren und die dabei zugrunde gelegten Wertmaßstäbe offenlegenIII
bezeichnenSachverhalte (insbesondere bei nichtlinearen Texten wie zum Beispiel Tabellen, Schaubildern, Diagrammen oder Karten) begrifflich präzise formulierenI
charakterisierenSachverhalte mit ihren typischen Merkmalen und in ihren Grundzügen bestimmenII
darstellenSachverhalte strukturiert und zusammenhängend verdeutlichenII
ein-, zuordnenSachverhalte schlüssig in einen vorgegebenen Zusammenhang stellenII
entwickelnzu einer vorgegebenen oder selbst entworfenen Problemstellung einen begründeten Lösungsvorschlag entwerfenIII
erklärenSachverhalte schlüssig aus Kenntnissen in einen Zusammenhang stellen (zum Beispiel Theorie, Modell, Gesetz, Regel, Funktions-, Entwicklungs- und/oder Kausalzusammenhang)II
erläuternSachverhalte mit Beispielen oder Belegen veranschaulichenII
erörternzu einer vorgegebenen These oder Problemstellung durch Abwägen von Pro- und Contra-Argumenten ein begründetes Ergebnis formulierenIII
erstellenSachverhalte (insbesondere in grafischer Form) unter Verwendung fachsprachlicher Begriffe strukturiert aufzeigenII
gestaltenzu einer vorgegebenen oder selbst entworfenen Problemstellung ein Produkt rollen- beziehungsweise adressatenorientiert herstellenIII
herausarbeitenSachverhalte unter bestimmten Gesichtspunkten aus vorgegebenem Material entnehmen, wiedergeben und/oder gegebenenfalls berechnenII
nennenSachverhalte in knapper Form anführenI
überprüfenAussagen, Vorschläge oder Maßnahmen an Sachverhalten auf ihre sachliche Richtigkeit hin untersuchen und ein begründetes Ergebnis formulierenIII
vergleichenVergleichskriterien festlegen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede gewichtend einander gegenüberstellen sowie ein Ergebnis formulierenII

Operatorenkatalog nach Anforderungsbereichen

OperatorenBeschreibung
 Anforderungsbereich I
nennenSachverhalte in knapper Form anführen
beschreibenSachverhalte schlüssig wiedergeben
bezeichnenSachverhalte (insbesondere bei nichtlinearen Texten wie zum Beispiel Tabellen, Schaubildern, Diagrammen oder Karten) begrifflich präzise formulieren
 Anforderungsbereich II
herausarbeitenSachverhalte unter bestimmten Gesichtspunkten aus vorgegebenem Material entnehmen, wiedergeben und/oder gegebenenfalls berechnen
charakterisierenSachverhalte mit ihren typischen Merkmalen und in ihren Grundzügen bestimmen
erstellenSachverhalte (insbesondere in grafischer Form) unter Verwendung fachsprachlicher Begriffe strukturiert aufzeigen
darstellenSachverhalte strukturiert und zusammenhängend verdeutlichen
analysierenMaterialien oder Sachverhalte systematisch untersuchen und auswerten
ein-, zuordnenSachverhalte schlüssig in einen vorgegebenen Zusammenhang stellen
begründenAussagen (zum Beispiel eine Behauptung, eine Position) durch Argumente stützen, die durch Beispiele oder andere Belege untermauert werden
erklärenSachverhalte schlüssig aus Kenntnissen in einen Zusammenhang stellen (zum Beispiel Theorie, Modell, Gesetz, Regel, Funktions-, Entwicklungs- und/oder Kausalzusammenhang)
erläuternSachverhalte mit Beispielen oder Belegen veranschaulichen
vergleichenVergleichskriterien festlegen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede gewichtend einander gegenüberstellen sowie ein Ergebnis formulieren
 Anforderungsbereich III
überprüfenAussagen, Vorschläge oder Maßnahmen an Sachverhalten auf ihre sachliche Richtigkeit hin untersuchen und ein begründetes Ergebnis formulieren
entwickelnzu einer vorgegebenen oder selbst entworfenen Problemstellung einen begründeten Lösungsvorschlag entwerfen
erörternzu einer vorgegebenen These oder Problemstellung durch Abwägen von Pro- und Contra-Argumenten ein begründetes Ergebnis formulieren
beurteilenAussagen, Vorschläge oder Maßnahmen untersuchen, die dabei zugrunde gelegten Kriterien benennen und ein begründetes Sachurteil formulieren
bewertenAussagen, Vorschläge oder Maßnahmen beurteilen, ein begründetes Werturteil formulieren und die dabei zugrunde gelegten Wertmaßstäbe offenlegen
gestaltenzu einer vorgegebenen oder selbst entworfenen Problemstellung ein Produkt rollen- beziehungsweise adressatenorientiert herstellen

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