Frühkindliche Bildung

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Frühkindliche Bildung im sonderpädagogischen Bereich

In Baden-Württemberg sind für Kinder von 0-6 Jahren mit Behinderung unterschiedliche Angebote der Bildung, Erziehung und Förderung eingerichtet. Dies sind Angebote der sonderpädagogischen und interdisziplinären Frühförderung. Kinder mit Behinderung ab drei Jahren, Kinder mit körperlicher Behinderung ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr können einen Schulkindergarten besuchen, wenn die Eltern dies wünschen und das Staatliche Schulamt einen entsprechen-den Bedarf festgestellt hat.
Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie weitere Informationen zu dem Angebot der Sonderpädagogik im frühkindlichen Bereich.
Die fachliche Begleitung für diese Angebote ist Aufgabe der Überregionalen Arbeitsstelle Frühförderung Baden Württemberg (ÜASTFF) Pädagogischer Bereich.

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