Inklusive Bildungsangebote
Seit der Änderung des Schulgesetzes in Baden-Württemberg zum 1. August 2015 haben die Eltern eines Kindes mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot die Möglichkeit zu wählen, ob ihr Kind seinen Bildungsanspruch an einem sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum oder an einer allgemeinen Schule einlöst. Wählen die Eltern für ihr Kind den Lernort allgemeine Schule, führt das Fremdes Angebot: zuständige Staatliche Schulamt (öffnet in neuem Tab) ein Bildungswegekonferenzverfahren durch. Dieser Abstimmungsprozess bezieht die Eltern und alle von der Entscheidung berührten Stellen mit ein.
Weitere Information finden Sie auf den Seiten der sonderpädagogischen Bildung.
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Zwischenspurt Deutsch - Clever ans Ziel
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