Medienzentren

Hinweis

Wichtig: Wir weisen darauf hin, dass Sie vor einer Verwendung der gefundenen Medien stets individuell prüfen sollten, unter welchen Bedingungen Sie die angebotenen Materialien verwenden dürfen.

Im  Fremdes Angebot: Medienzentrengesetz (öffnet in neuem Tab)[pdf] [17kb] des Landes Baden-Württemberg sind die Aufgaben der Medienzentren definiert:

"Das Landesmedienzentrum Baden-Württemberg sowie die Stadt- und Kreismedienzentren haben die Aufgaben zu erfüllen, die sich aus der Verwendung audiovisueller und digitaler Medien in der Erziehungs- und Bildungsarbeit der öffentlichen Schulen ergeben. Die gleichen Aufgaben hat das Landesmedienzentrum Baden-Württemberg bei der Jugendarbeit und der Erwachsenenbildung zu erfüllen."

Übersicht der Medienzentren

 Fremdes Angebot: Landesmedienzentrum (öffnet in neuem Tab)

: Das Landesmedienzentrum BW (LMZ BW) hat unter anderem den Auftrag, Bildungsmedien zu erschließen und zu erfassen. Die Mediendistribution einschließlich Verleih, Zentralarchiv, Medienbeschaffung und Medienberatung, ist eine der zentralen Aufgaben.

 Fremdes Angebot: Kreismedienzentren (öffnet in neuem Tab): Die Kreismedienstellen / Kreismedienzentren erfüllen die Aufgaben, die sich aus der Verwendung von Medien und audiovisuellen (AV-)-Geräten in der Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schulen in der Stadt und im Landkreis jetzt und in Zukunft ergeben. Ein Schwerpunkt ist die Medienerziehung (§1 BildstG vom 24.06.1991, Gesetzblatt Nr. 16 S. 440).