Bestimmtheitsmaß


In den folgenden drei Bildern symbolisieren die roten, ausgefüllten Flächen die Summe der quadratischen Abweichungen von der Ausgleichsgeraden (Regressionsgeraden, Trendlinie). Für diese Summe gilt:

 

Die grünen, schraffierten Flächen stellen zum Vergleich die Summe der quadratischen Abweichungen vom Mittelwert dar, d. h. es ist

 




Bild 1: Mäßige Korrelation der Messwerte mit der


Ausgleichsgeraden g: y = m·x + b



 Diese beiden Flächen A Regr und A Mittel werden jeweils verglichen, um ein Maß für die Bestimmtheit  r 2 bzw. Korrelation r (Übereinstimmung) zu gewinnen. Die Bestimmtheit r 2 ist definiert durch
r 2 = 1 – A Regr / A Mittel

Um dies zu verstehen, betrachten wir die Extremfälle von Bild 2 und Bild 3.

In Bild 2 (vollständige Korrelation) liegen die Messwerte exakt auf der (roten) Ausgleichsgeraden. Deshalb ist A Regr = 0 und somit auch
A Regr / A Mittel = 0. Mit anderen Worten: Für die Bestimmtheit folgt

r 2 = 1 – A Regr / A Mittel = 1 – 0  = 1 ,

also eine 100%ige Korrelation.

 Fremdes Angebot: Bild 2: Absolute Übereinstimmung der Messwerte mit der Ausgleichsgeraden (öffnet in neuem Tab)


In Bild 3 (keine erkennbare Korrelation) sind die beiden Flächen A Regr und A Mittel gleich groß, d. h. es gilt A Regr / A Mittel = 1 und deshalb ist

r 2 = 1 – A Regr / A Mittel = 1 – 1 = 0

Bild 3: Messwerte ohne Korrelation


Zurück zu Bild 1: Hier liefert ein Flächenvergleich
A Regr / A Mittel = 0,5432, weshalb für r 2 folgt:

r 2 = 1 – A Regr / A Mittel = 1 – 0,5432 = 0,4568

Der Wert des Korrelationskoeffizienten r beträgt somit rund 68%.