Fachberaterinnen und Fachberater

Im Zuge der Umstrukturierung der Bildungslandschaft zu mehr Eigenständigkeit der Schulen wurden den Fachberaterinnen und Fachberatern aller Schularten veränderte Aufgaben übertragen. Nach der Verwaltungsvorschrift Fachberaterinnen und Fachberater vom 4. August 2006 sind sie als "besondere Schulaufsichtsbeamte" Teil der Schulaufsicht und "unterstützen diese bei der Erfüllung ihrer Aufgaben".

Gerade die operative Eigenständigkeit der Schulen in fachlichen und pädagogischen Belangen bedarf einer fundierten Qualifikation der Fachberaterinnen und Fachberatern.

Wesentliche Themenfelder

  • Beratung (Schulleitung, Fachschaft, einzelne Lehrkräfte)
  • Fortbildungen (schulnah oder schulintern, bedarfsorientiert)
  • Schulentwicklung
  • Unterrichtsentwicklung

Fachberaterinnen und Fachberater Schulentwicklung

Fachberaterinnen und Fachberater Schulentwicklung sind eingebunden in das Qualitätsentwicklungskonzept Baden-Württembergs und unterstützen im Auftrag des zuständigen Regierungspräsidiums maßgeblich die allgemein bildenden und beruflichen Schulen bei dessen Umsetzung ...

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Fachberaterinnen und Fachberater Unterrichtsentwicklung

Fachberaterinnen und Fachberater Unterrichtsentwicklung nehmen im Rahmen des Qualitätsentwicklungskonzeptes Baden-Württemberg vielfältige und unterschiedliche Aufgaben wahr. Im Auftrag des zuständigen Regierungspräsidiums (Gymnasien, berufliche Schulen) bzw. des zuständigen Staatlichen Schulamts ...

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Weitere Informationen zum Thema

 Fremdes Angebot: Verwaltungsvorschrift Fachberaterinnen und Fachberater (öffnet in neuem Tab)

Leitlinien zur Fortbildung und Personalentwicklung [PDF] [66 KB]