Datenschutz beim E-Learning
- Pflicht zur Errichtung einer datenschutzfreundlichen Systemumgebung
- Gestaltung und Auswahl von Datenverarbeitungssystemen dahingehend, keine oder nur möglichst wenige personenbezogene Daten zu erheben, zu erarbeiten oder zu nutzen (Systemdatenschutz)
- Verwendung von Pseudonymen soll nach Möglichkeit unterstützt werden
- Stellen, die personenbezogene Daten verarbeiten, sind verpflichtet, die zur Ausführung datenschutzrechtlicher Bestimmungen notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen
- personelle und infrastrukturelle Vorkehrungen
- differenzierte Speicher-, Zugriffs und Übermittlungskontrollen
- Verhinderung unbefugter Zugriffe von außen
- Installation und regelmäßige Aktualisierung von Firewalls und Virenschutzsoftware
- personelle und infrastrukturelle Vorkehrungen
Quelle: Fremdes Angebot: Antworten zu den Fragen von Ass. jur. Iris Speiser (öffnet in neuem Tab)
Nutzen Sie unser Formular zu datenschutzrechtlichen Bestimmungen beim E-Learning
- Lernplattform - freiwillige Nutzung
- Lernplattform - Bestandteil des Unterrichts
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