Verwaltungsvorschrift "Datenschutz an öffentlichen Schulen" <small>(Stand September 2019)</small>
Fremdes Angebot: Datenschutz an öffentlichen Schulen (öffnet in neuem Tab)
Verwaltungsvorschrift vom 04.07.2019
Az.: 13-0557.0/106
Inkrafttreten: Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. August 2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verwaltungsvorschrift Datenschutz an öffentlichen Schulen vom 05.12.2014 (K.u.U. 2015, Heft Januar) außer Kraft.
Anlagen:
- Fremdes Angebot: Anlage1 (öffnet in neuem Tab) [pdf] - Datenschutzrechtliche Hinweise für den Gebrauch privater Datenverarbeitungsgeräte durch Lehrkräfte zur Verarbeitung personenbezogener Daten
- Fremdes Angebot: Formular zur Anlage 1 der VwV (öffnet in neuem Tab) [docx] - Antrag auf Nutzung privater Datenverarbeitungsgeräte zur Verarbeitung dienstlicher personenbezogener Daten
- Fremdes Angebot: Anlage 2 (öffnet in neuem Tab) [docx] - Aufnahmebogen Schüler
- Fremdes Angebot: Anlage 3 (öffnet in neuem Tab) [docx] - Belehrung Datengeheimnis
- Fremdes Angebot: Anlage 4 (öffnet in neuem Tab) [pdf] - Betroffenenrechte Merkblatt
Fremdes Angebot: Landesbeauftragter für den Datenschutz Baden-Württemberg (öffnet in neuem Tab)
(Stand September 2019)
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