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Schulhomepage
Überblick, was es bei der Erstellung einer Schulhomepage aus rechtlicher Sicht zu beachten gibt:
- Namenswahl und Namensrecht
- Nutzung fremder Inhalte
- Vermeidung strafbarer Inhalte
- Beachtung fremder Persönlichkeitsrechte
- Verantwortlichkeit für eigene und fremde Inhalte
- Impressum
- Erstellung eines Verfahrensverzeichnisses, falls die Schulhomepage nicht statisch ist.
(Verfahrensverzeichnis Datenschutz)
Dieses Kapitel enthält Informationen zu
- Impressum
- Musterimpressum
- minderjährige Webmaster
- Abmahnung
anzuwählen über die linke Navigation.
Bitte beachten Sie, dass Sie keine Auszüge aus Schulbüchern, Unterrichtsmaterialien, Lern- und Bildungssoftware und sonstigen urheberrechtlich geschützte Werken auf Ihrer Homepage / der Schulhomepage anbieten dürfen.
Bilderklau und Textübernahmen im Internet
Fremdes Angebot: http://www.internetrecht-rostock.de/foto-text-urheberrecht.htm (öffnet in neuem Tab)
Veröffentlichung von Schülerfotos auf der Internet-Seite einer Schule
Fotos auf der Homepage, auf denen Personen erkennbar sind, dürfen grundsätzlich nur mit deren Einwilligung veröffentlicht werden.
Fremdes Angebot: Verwaltungsvorschrift Datenschutz an öffentlichen Schulen II.1.4 (öffnet in neuem Tab)
Fremdes Angebot: KUG § 22 Recht am eigenen Bild (öffnet in neuem Tab)
Formular: Einwilligungserklärung
Personenbezogene Daten
Die Veröffentlichung von Personenbezogenen Daten aller am Schulleben Beteiligten wie Schülerinnen und Schüler, Erziehungsberechtige, Lehrkräfte bedürfen deren Zustimmung (schriftlich oder elektronisch).
Weitere Informationen zur Verarbeitung von Daten von Schülern, Lehrern und Erziehungsberechtigten finden sich unter: Daten von Schülern, Erziehungsberechtigten und Lehrern
(Stand Mai 2015)
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