Zitatrecht
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Das Zitatrecht ist für das kulturelle Schaffen von großer Bedeutung. Sein Zweck ist - so die Rechtsprechung - die Förderung der geistigen Auseinandersetzung mit fremden Gedanken und damit die Sicherung des allgemeinen kulturellen und wissenschaftlichen Fortschritts. Ausgehend von dem Gedanken, dass der Urheber bei seinem Schaffen auf den kulturellen Leistungen seiner Vorgänger aufbaut, wird es ihm im Interesse der Allgemeinheit zugemutet, einen verhältnismäßig geringfügigen Eingriff in sein ausschließliches Verwertungsrecht hinzunehmen, wenn dies der geistigen Kommunikation und damit der Förderung des kulturellen Lebens dient.

Präsentation zum Thema "Urheberrecht in der Schule"
Das Zitatrecht - Urheberrechtsschranke zur Sicherung der Freiheit des geistigen Schaffens.
Fremdes Angebot: http://lo-recht.lehrer-online.de/index.php?id=1000211 (öffnet in neuem Tab)
Hinweise zum Zitieren finden Sie auch im Bereich Projektkompetenz auf diesem Server.
(Stand Juli 2016)
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