Veröffentlichung von Aufnahmen

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Veröffentlichung (z. B. bei YouTube) heimlicher Videoaufnahmen von Lehrer/innen und Schüler/innen

  • Die Veröffentlichung heimlicher Bild- und Tonaufnahmen ist strafbar
  • Somit ist die Rechtsgrundlage für die Forderung nach Löschung und Herausgabe von Benutzerinformation gegeben
  • Plattformbetreiber über Sachverhalt informieren und Frist setzen (E-Mail)
  • Plattformbetreiber muss Video entfernen
  • Plattformbetreiber muss Benutzer nennen (wenn er es kann)
  • Kommt der Plattformbetreiber den Forderungen nicht nach
    => Strafanzeige (Einschaltung von Ermittlungsbehörden)
  • Im Fallbeispiel Videostar wider Willen bei Lehrer-Online:  Fremdes Angebot: http://www.lehrer-online.de/fall-des-monats-06-07.php (öffnet in neuem Tab) wird die Vorgehensweise detailliert beschrieben.

Heimliche Filmaufnahmen

Fallbeispiel

Weitere Fallbeispiele zu Handy-Filmaufnahmen