Veröffentlichung von Aufnahmen
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Veröffentlichung (z. B. bei YouTube) heimlicher Videoaufnahmen von Lehrer/innen und Schüler/innen
- Die Veröffentlichung heimlicher Bild- und Tonaufnahmen ist strafbar
- Somit ist die Rechtsgrundlage für die Forderung nach Löschung und Herausgabe von Benutzerinformation gegeben
- Plattformbetreiber über Sachverhalt informieren und Frist setzen (E-Mail)
- Plattformbetreiber muss Video entfernen
- Plattformbetreiber muss Benutzer nennen (wenn er es kann)
- Kommt der Plattformbetreiber den Forderungen nicht nach
=> Strafanzeige (Einschaltung von Ermittlungsbehörden) - Im Fallbeispiel Videostar wider Willen bei Lehrer-Online: Fremdes Angebot: http://www.lehrer-online.de/fall-des-monats-06-07.php (öffnet in neuem Tab) wird die Vorgehensweise detailliert beschrieben.
Heimliche Filmaufnahmen
Fallbeispiel
Weitere Fallbeispiele zu Handy-Filmaufnahmen