Anwendungsbeispiel Arbeitsblatt
<& /st_recht/urheber/disclaimer.mhtml &>
Spielfilm — Einholung von Nutzungsrechten
Wenn ein Film in der Schule außerhalb des Unterrichts vorgeführt werden soll (z.B. als Schulkino), wird eine Lizenz zur öffentlichen Vorführung benötigt. Filme mit dieser Lizenz erhält man beim zuständigen Landesmedienzentrum Baden-Württemberg (LMZ), bzw. Kreismedienzentren (KMZ), vgl. Checkliste Film und Musik.
Weiter zu Anwendungsbeispiel Arbeitsblatt