Synopse
Was ist MW? | Warum haben Menschen Mw? | Wie hängen MW und MR zusammen? | Welches Menschenbild ist impliziert? | Kritische Aspekte? | |
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| Cicero / Stoa | • Würde (humanitas) ist eine angeborene Eigenschaft des Menschen (unter anderen). • sie unterscheidet ihn vom Tier, das sich triebgesteuert verhält. • Der Mensch erkennt mit Hilfe seines „Geistes“ (logos), was richtig oder falsch ist und wie er sich würdevoll verhält. • Wenn man sich nicht würdevoll verhält, kann man Menschenwürde kann man (=> Gestaltungsauftrag). | • … weil der Mensch am logos teilhat. | • Menschenrechte werden bei Cicero / in der Antike aus der Menschenwürde weder abgeleitet noch begründet. | • Der Mensch ist ein Vernunftwesen. Er sollte körperliche Lust deswegen geringschätzen und auf jeden Fall maßvoll befriedigen. | • Was ist mit weniger intelligenten Menschen? • Sehr voraussetzungsreiches Weltbild |
| Pico / Renaissance | • die Fähigkeit, sich selbst zu bestimmen: „ selbst deine Natur bestimmen“ | • …weil Gott den Menschen in den „Mittelpunkt der Welt“ der Welt gestellt hat und ihn zum „ Former und Bildner“ seiner selbst bestimmt hat. (Freiheit) | • Sonderstellung des Menschen durch Schöpfer/ Gott | • theologische Prämisse • kann man seine Würde verlieren? • anthropologische Voraussetzungen problematisch | |
| Kant | • Innerer Wert ohne Äquivalent • Würde durch Autonomie, Fähigkeit zur Selbstgesetzgebung | • … weil der Mensch Zweck an sich ist, er darf nicht ausschließlich als Mittel zum Zweck missbraucht werden | • Recht auf Achtung (Anerkennung der Würde) des Mitmenschen, Verpflichtung andere zu achten → dient als Begründung für GR in GG | • Mensch als vernünftiges Wesen (bzw. „Bürger zweier Welten“) • Möglichkeit sich gemäß dem allgemeinen Gesetz sittlich korrekt zu verhalten | • Menschenbild • Haben z.B. Embryonen MW? |
| Nussbaum | • Menschen verfügen über „grundlegende Fähigkeiten“ (anthropologische Annahmen: Liste der Fähigkeiten), deren Entfaltung und praktische Lebensmöglichkeit (politisch, sozial, psychisch, materiell) ein dem Menschen würdiges Leben bedeutet. | • Die menschlichen Fähigkeiten sind auf Verwirklichung angelegt. Von daher haben die Menschen qua Menschsein ein Recht auf ein würdevolles Leben. | • Die Menschenrechte können als Abbildung der Fähigkeiten in Form von Rechten betrachtet werden. Die Verwirklichung der Gesamtheit der Rechte ermöglichen ein Leben in Würde. | • Die grundlegenden Fähigkeiten des Menschen gehen weit über die Vernunftbegabung hinaus und umfassen körperliche, soziale und psychische Fähigkeit, die in ihrer Gesamtheit auf Entwicklung angelegt sind. | • Was bedeutet der Ansatz für behinderte Menschen? • Wie bestimmen wir beispielsweise die Grenze für die Sicherung materieller Bedürfnisse, bei deren Unterschreitung die Würde verletzt wäre? |
| Forst | • MW ist ein unbedingter moralischer Anspruch einer Person, als autonom Handelnder anerkannt zu werden, gegenüber dem alle Handlungen oder Normen, die ihn betreffen, rechtfertigbar sein müssen | • Wenn wir uns als Wesen mit praktischer Vernunft verstehen, dann müssen wir uns wechselseitig als Wesen mit Würde anerkennen. | Menschenrechte haben die Funktion, den Status von Personen als Gleiche in Bezug auf das Recht auf Rechtfertigung a.) substantiell und b.) prozedural zu sichern. a.) Substantiell heißt, (Grund-)Rechte zu formulieren, die den wechselseitigen Respekt vor der Autonomie von Personen sicherstellen b.) Prozedural heißt, das rechtlich-politische System (der rechten und Pflichten) so zu gestalten, dass der Bürger als autonomes Rechtfertigungswesen partizipieren kann. | • Mensch wird als ein Wesen verstanden, das Gründe nicht nur geben und entgegennehmen kann, sondern ein Recht auf Rechtfertigung besitzt. | • Menschen müssen nicht notwendigerweise als mit dieser Art von „praktischer Vernunft“ ausgestattete Wesen betrachtet werden. • Was ist mit Menschen, die nicht in der Lage sind, ihre praktische Vernunft auszuüben? |
| Höffe | • Die Menschenwürde ist ein normativer Anspruch, der gegen keinen anderen Anspruch abgewogen und eingeschränkt werden darf. • Sie ermöglicht, dass sich der Mensch als Mensch vollenden kann. Sie ist deswegen für den Menschen unverzichtbar, qua seines Menschseins angeboren und unveräußerlich (anthropologischer Rang). | • … weil alle Menschen transzendentale Interessen (Interessen, die Voraussetzung für alle andere Interessen sind) besitzen, z.B. physisches Leben und Handlungsfähigkeit, besteht ein Verhältnis der Wechselseitigkeit (transzendentaler Tausch). | • Menschenwürde ist das Leitprinzip der Menschenrechte. | • Der Mensch als handelndes vernünftiges Wesen. | • Verträge können zu Lasten Dritter geschlossen werden. • Wer ist vertragsfähig? • Abhängigkeit von Vertrags • Was ist, wenn ich nicht die Macht habe, Vertragsbrüche zu sanktionieren? |
| Birnbacher | nicht eindeutig bestimmbarer Begriff mit drei Bedeutungen: 1. Menschenwürde als "Ensemble unabwägbarer moralischer Rechte", 2. Menschenwürde als "Respektierung des Humanum", 3. Menschenwürde als "Gattungswürde". | • Der Begriff dient der Regulierung menschlichen Handelns in den Problemfeldern der Moral | • Im ersten Menschenwürdebegriff fließen aus der MW unabwägbare moralische Rechte. • Im zweiten Mw Begriff sind es weniger. | • Dies wird nur im dritten Begriff erkennbar: Menschen als biologische Gattung | • keine Begründung von Menschenwürde, nur Verwendungsanalyse des Begriffes |
| Habermas | • Sie ist nicht eine Eigenschaft, die man von Natur aus „besitzen“ kann wie Intelligenz oder blaue Augen; sie markiert vielmehr diejenige „Unantastbarkeit“, die allein in den interpersonalen Beziehungen reziproker Anerkennung, im egalitären Umgang von Personen miteinander eine Bedeutung haben kann. | • Die Gemeinschaft moralischer Wesen, die sich ihre Gesetze selber geben, bezieht sich in der Sprache von Rechten und Pflichten auf alle Verhältnisse, die der normativen Regelung bedürfen; aber nur die Mitglieder dieser Gemeinschaft können sich gegenseitig moralisch verpflichten und voneinander normenkonformes Verhalten erwarten. • Weil wir uns als gleichberechtigte Mitglieder einer Kommunikationsgemeinschaft über Normen verständigen und reziprok Pflichten und Rechten zusprechen. | • Mensch als Kommunikatives Wesen, das sich rational über Normen verständigt. | • Was ist, wenn jemand nicht kommunizieren kann oder will? | |
| Wetz | • Die „Sicherung fundamentalen Erhaltungs- und Entwicklungsinteressen der Menschen“ • Schiller: zu essen gibt ihm, zu wohnen, habt Ihr die Blöße bedeckt, gibt sich die Würde von selbst. | • Sie soll ihnen zu gesprochen werden, • weil allen M. gemeinsam ist, endliche, sterbliche, verwundbare, leidensfähige Wesen“ zu sein. (existenzielle Gleichstellung) • = Gestaltungsauftrag | • Menschenrechte haben die Aufgabe, die Mwürde herzustellen | • aus der bloßen Tatsache der Leidensfähigkeit u.a. folgt nicht notwendigerweise Würde • ohne Empathiefähigkeit kann es keine Würde geben |