II. Grundlegende Begriffe der Urteilsbildung


Urteile sind durch eine bestimmte Qualität ihrer Begründungen definiert. Das Ziel der Urteilsbildung besteht in der Initiierung eines Prozesses, nicht dem Erreichen eines bestimmten Ergebnisses. Es müssen prinzipiell mehrere begründete Stellungnahmen möglich sein.
Kayser / Hagemann, Urteilsbildung, S. PA, S. 10
Sachurteile sind Urteile auf der Ebene des historischen Gegenstandes.(Grundlage: Quellen)
Werturteile sind Urteile auf der Grundlage des gegenwärtigen subjektiven und gesellschaftlichen Normensystems, indem heutige Wertbegriffe verdeutlicht und an den betrachteten Sachverhalt angelegt werden. (Grundlage: Werte / Normen)

Urteilsbindung und Kompetenzorientierung
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