Material zu 5 b)

2. Vom Kern der Freiheit

Die Freiheit von der feudalen Ordnung war nicht eine bloße des Schreckens oder, wie Hegel sagt, eine „Furie des Verschwindens“, als welche sie den Repräsentanten der Bastille die Köpfe wegnahm; sie war gleich eilig die Freiheit zu dem Positiven einer neuen, bürgerlichen, Lebensordnung. Der Individualwille verringerte in dieser Ordnung die Nötigungen, die seiner Wahlfreiheit entgegenstanden; er gewann einen Rahmen, worin der Profitwille, aber auch die Selbstbestimmung des mündigen Menschen sich zu bestätigen versuchte. Eine großartige Verbindung schien 1789, in der Französischen Revolution, angebahnt zwischen dem einzelnen Individuum als moralischer Person und dem Interesse der Gesellschaft, das wiederum nichts anderes sein sollte als das Interesse an der Freiheit, an der Unverletzlichkeit, an der Würde der Person. Ersichtlich freilich hat die bürgerliche Gesellschaft, als eine, der die kollektive Planung ebenso fern lag wie die Achtung vor der Würde des von ihr erzeugten Proletariats, dieses ihr kategorisches Freiheitsgemälde nicht ausführen können. Das Individuum konnte in einer Gesellschaft aus lauter undurchschauten Abhängigkeiten keineswegs der Täter seiner Taten sein, keineswegs auch war Aufklärung, auf bürgerlichem Boden, auf die Dauer, als was sie Kant so unvergesslich vorsah: „Ausgang des Menschen aus selbstverschuldeter Unmündigkeit.“ Handlungsfreiheit war bei bleibender ökonomischer Abhängigkeit den meisten Menschen nach wie vor verriegelt, und auch die Herren der Kommandobrücke waren lediglich Funktionäre eines unbeherrschten Warenumlaufs. Marx bemerkt zu diesem Schicksal des Freiheitstraums: „Die besitzende Klasse und die Klasse des Proletariats stellen dieselbe menschliche Selbstentfremdung dar. Aber die erste Klasse fühlt sich in dieser Selbstentfremdung wohl und bestätigt, weiß die Entfremdung als ihre eigene Macht und besitzt in ihr den Schein einer menschlichen Existenz; die zweite fühlt sich in der Entfremdung vernichtet, erblickt in ihr ihre Ohnmacht und die Wirklichkeit einer unmenschlichen Existenz.“
Doch Kant, dessen Ethik sich völlig als Unabhängigkeit eines menschliches Willens, einer menschlichen Spontaneität entwickelt, setzt die Freiheit als Vermögen, dem Sittengesetz unter allen Umständen nachzukommen („kategorischer Imperativ“). Freiheit erscheint lediglich als Idee, nicht als Erfahrung. Freiheit ist die Herrschaft des Gewissens, die Art und Weise des menschlichen Verhaltens eines Einzelnen gegenüber objektiv-realer Möglichkeit. Nur derart hat ihr Wozu Spielraum, auf dem Weg in den Inhalt der Freiheit: in die unentfremdete Menschlichkeit.