Lern-, Informations- und Kommunikationsplattformen

Bei der Auswahl und dem Betrieb von Lern-, Informations- und Kommunikationsplattformen durch Schulen sind datenschutzrechtliche Fragestellungen beachtlich. Die vorliegende Handreichung des Kultusministeriums soll Schulen dabei unterstützen, eine datenschutzkonforme Plattform zu identifizieren bzw. auszuwählen und einen entsprechenden Betrieb im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Vorgaben zu gewährleisten. Sofern der Betrieb der Plattform durch einen Dienstleister erfolgt und dieser Betrieb als eine Datenverarbeitung im Auftrag zu qualifizieren ist, bedarf es neben der Prüfschritte unter Punkt 2 einer schriftlichen Vereinbarung nach § 7 LDSG zwischen der Schule und dem Dienstleister (siehe auch: /st_recht/daten/ds_neu/auftrag/).

 Fremdes Angebot: Handreichung (öffnet in neuem Tab)zum Einsatz elektronischer Lern-, Informations- und Kommunikationsplattformen an Schulen [pdf]

(Stand März 2018)

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