Kommunikationsplattform WhatsApp

Das Kultusministerium weist auf der Webseite „ Fremdes Angebot: Kommunikationsplattformen am Beispiel WhatsApp (öffnet in neuem Tab)“ auf dem Kultusportal auf die datenschutzrechtliche Problematik der Nutzung der Kommunikationsplattform WhatsApp hin.

Demnach ist aus datenschutzrechtlicher Sicht eine dienstliche Nutzung von WhatsApp zur Kommunikation von Lehrern mit Schülern und Erziehungsberechtigten als unzulässig anzusehen und hiervon Abstand zu nehmen.

Neben den datenschutzrechtlichen Bedenken (u.a. erfüllen die AGBs nicht die Anforderungen des deutschen Datenschutzrechts) stehen einer Nutzung innerhalb des unterrichtlichen Umfelds entgegen, dass evt. nicht jeder Schüler ein Smartphone besitzt und die Schule keine rechtliche Handhabe hat, dass Schüler die Kommunikationsplattform nutzen.

Weitere Informationen:

(Stand Juli 2015)

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