Das Verfahrensverzeichnis im personalvertretungsrechtlichen Beteiligungsverfahren
Die automatisierte Verarbeitung von Lehrerdaten ist nach Fremdes Angebot: § 75 Abs. 4 Nr. 13 LPVG (öffnet in neuem Tab) mitbestimmungspflichtig. Nach der Rahmendienstvereinbarung zum „Einsatz von Lern-, Informations- und Kommunikationsplattformen“ und „elektronische Datenverarbeitung personenbezogener Daten durch die Schule“ ist das Verfahrensverzeichnis Teil der umfassenden Unterrichtung auf die der Personalrat Anspruch hat. Hierbei ist dem Personalrat das vollständige Verfahrensverzeichnis zugänglich zu machen.
(Stand Juli 2015)
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