Wer erstellt das Verfahrensverzeichnis?

Für die Erstellung des Verfahrensverzeichnisses ist die Schulleitung verantwortlich. Unterstützt werden kann die Schulleitung von einem fachkundigen Datenschutzbeauftragten und/oder der für die schulinterne IT verantwortlichen Lehrkraft.

„Erstellung des Verfahrensverzeichnisses“: Herunterladen [pdf] [86 KB]

Weiter zu Wer führt das Verfahrensverzeichnis?