Nutzung privater Datenverarbeitungsgeräte durch Lehrkräfte <small>(Stand März 2020)</small>

 Fremdes Angebot: Datenschutz an öffentlichen Schulen (öffnet in neuem Tab)
Verwaltungsvorschrift vom 04.07.2019
Az.: 13-0557.0/106

Inkrafttreten: Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. August 2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verwaltungsvorschrift Datenschutz an öffentlichen Schulen vom 05.12.2014 (K.u.U. 2015, Heft Januar) außer Kraft.

 Fremdes Angebot: Antrag auf Nutzung privater Datenverarbeitungsgeräte für dienstliche Zwecke (öffnet in neuem Tab) [docx][131 KB] Stand Mai 2019

Weitere Informationen zur Verwaltungsvorschrift "Datenschutz an öffentlichen Schulen"

(Stand März 2020)

Weiter zu Nutzungsordnung pädagogisches Netz