Nutzung privater Datenverarbeitungsgeräte durch Lehrkräfte <small>(Stand März 2020)</small>
Fremdes Angebot: Datenschutz an öffentlichen Schulen (öffnet in neuem Tab)
Verwaltungsvorschrift vom 04.07.2019
Az.: 13-0557.0/106
Inkrafttreten: Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. August 2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verwaltungsvorschrift Datenschutz an öffentlichen Schulen vom 05.12.2014 (K.u.U. 2015, Heft Januar) außer Kraft.
Fremdes Angebot: Antrag auf Nutzung privater Datenverarbeitungsgeräte für dienstliche Zwecke (öffnet in neuem Tab) [docx][131 KB] Stand Mai 2019
Weitere Informationen zur Verwaltungsvorschrift "Datenschutz an öffentlichen Schulen"
(Stand März 2020)
Weiter zu Nutzungsordnung pädagogisches Netz
E-Mail zwischen Schule und Eltern <small>(Stand November 2021)</small>
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