Einwilligungserklärung
Für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten bedarf es entweder einer Rechtsvorschrift oder der Einwilligung der von der Verarbeitung Betroffenen.
Für die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten und Fotos von Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräften fordert die Verwaltungsvorschrift „Datenschutz an öffentlichen Schulen“ eine schriftliche Fremdes Angebot: Einwilligung (öffnet in neuem Tab).
Die Erhebung von Kontaktdaten von Erziehungsberechtigten durch einen gewählten Klassenelternvertreter bzw. dessen Verarbeitung seiner Kontaktdaten durch den Elternbeirat bzw. den Landeselternbeirat bedarf ebenfalls der schriftlichen Fremdes Angebot: Einwilligung (öffnet in neuem Tab).
(Stand Februar 2026)
2016-12-01-nutzungsordnung.doc
Verpflichtungserklärung
Bildungsserver
Baden-Württemberg
Zwischenspurt Deutsch - Clever ans Ziel
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