Verpflichtungserklärung
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Alle an der Schule beschäftigten Personen sind, auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit, verpflichtet, das Datengeheimnis zu wahren.
Die Schulleitung sorgt dafür, dass diese Personen mit dem Formular über ihre Verpflichtung zur Wahrung des Datengeheimnisses belehrt werden.
Datenschutzrechtliche Verpflichtungserklärung für Bedienstete öffentlicher Schulen und öffentlicher Auftragnehmer: Herunterladen [pdf] [98 KB] (Stand: 23.1.14)
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