Minderjährige Webmaster

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Fallbeispiel:

Die beiden Schüler A (13 Jahre) und B (15 Jahre) erstellen im Auftrag der Schulleitung für ihre Schule eine Website. Die Schulleitung überlegt, ob sie den beiden Schülern nicht zukünftig die weitere Betreuung der Website übertragen kann. Dazu möchte sie die Schüler im Impressum als Verantwortliche benennen.

Können Minderjährige im Impressum als Verantwortliche genannt werden?
 Fremdes Angebot: http://remus-schule.jura.uni-saarland.de/wordpress/index.php/schulgeschichten/die-minderjahrigen-webmaster/minderjahrige-als-verantwortliche-einer-schulwebseite/ (öffnet in neuem Tab)

Auf diesen Seiten finden Sie einige Fallbeispiele mit freundlicher Genehmigung von lehrer-online. Am Ende eines jeden Fallbeispiels führt ein Link direkt zu den Antworten bzw. Lösungen auf den Seiten von  Fremdes Angebot: lehrer-online (öffnet in neuem Tab).

(Stand Juni 2013)

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