Einleitung in den Baustein
Die Bearbeitung ethisch-moralischer Problemlagen setzt voraus, dass ein moralisches Problem überhaupt als ein solches wahrgenommen wird. Das Vermögen der Empathie und die Fähigkeit zum Perspektivenwechsel sind Schlüsselfähigkeiten für das angemessene Erfassen von ethisch-moralischen Problemen.
Dies ist aber bei Schülerinnen und Schülern der Sek. I oft nicht der Fall. So ist die Antwort z. B. auf die Frage, ob man einem Freund gegenüber loyal sein solle oder ob man einer allgemeinen Regel gemäß handeln müsse (z. B. „Du darfst nicht lügen!“), für viele sehr schnell gefunden und keiner weiteren Diskussion wert.
Dieser Baustein zum Kompetenzerwerb im ethisch-moralischen Argumentieren hat sich deshalb zum Ziel gesetzt, die Kategorie der „Wahrnehmung“ ins Zentrum zu rücken. Damit soll die Fähigkeit zur Wahrnehmung auch von ethisch-moralischen Problemen durch die Schülerinnen und Schüler geschult werden. Wahrnehmung schulen heißt dabei die Schülerinnen und Schüler für den körperlichen wie sprachlichen Ausdruck von Emotionen zu sensibilisieren. Sie sollen sich darin üben, ihre und die Emotionen ihres Gegenübers angemessen zu erfassen und zu deuten.
Es gibt keine direkten Übungen zur Schulung der Wahrnehmung von ethisch-moralischen Problemen. Aber es besteht die Hoffnung, dass über die Sensibilisierung und Schulung der Wahrnehmungsfähigkeit insbesondere von Emotionen, über die Stärkung der Fähigkeit, diese zu deuten, und die Lenkung der Aufmerksamkeit auf ihre angemessene Artikulation in Mimik, Gestik, Körperhaltung und insbesondere Sprache auch eine indirekte Vorbereitung für die angemessene Wahrnehmung von ethisch-moralisch relevante Situationen erfolgt.
Inhaltliches Zentrum dieses Bausteins bildet das Problem des Schutzes der Privatsphäre. Die Wahrnehmung von Emotionen, die entstehen, wenn wir den privaten Raum eines Menschen verletzen, fällt uns noch relativ leicht, wenn der Betroffene körperlich anwesend ist und wir seine Reaktionen unmittelbar an der Körperhaltung ablesen können bzw. sie für uns verstehbar oder deutbar ausgedrückt werden. Schwerer fällt dies schon, wenn der Betroffene selbst nicht anwesend ist und wir uns seine Reaktionen nur noch vorstellen. Radikalisiert wird dieses Problem aber durch das Internet: Hier kann man oftmals nur noch von einem virtuellen, entgrenzten Gegenüber sprechen. Die vertrauten Signale der Körperhaltung oder der direkten sprachlichen Reaktion auf Verletzungen, die für unser Tun ein Stopp-Signal bedeuten, entfallen weitgehend. Und gleichzeitig sind z. B. die Sozialen Netzwerke ein Ort geworden, an denen ungeschützt einem weitgehend anonymen Publikum private Informationen über einen selbst oder andere veröffentlicht werden.
Diese Eskalationsstufen des Problems des Schutzes der Privatsphäre werden durch den Baustein mit Hilfe von zentralen Fallbeispielen nachgezeichnet. In einem ersten Fall wird davon ausgegangen, dass Mitschüler ein Tagebuch einer Klassenkameradin finden und sich die Frage stellen, ob sie dieses öffnen und lesen sollen. Hier besteht noch die Möglichkeit, sich die Reaktion der Mitschülerin vorzustellen. Ein weiterer Fall zeigt am Beispiel des Veröffentlichens von Bildern in einem Sozialen Netzwerk, dass sich Betroffene kaum mehr im Internet gegen die Verletzung ihrer Privatsphäre schützen können, zudem fällt die Möglichkeit der Wahrnehmung der Folgen für den Betroffenen wie Scham, Wut, Trauer usw. weitgehend weg. Umso dringender erscheint dann eine Besinnung darauf, was eigentlich „Privatheit“ auszeichnet und wie sie auch im Internet geschützt werden kann.
Das bedeutet aber für die Schülerinnen und Schüler zweierlei: Zum einen müssen sie verstehen, dass ihre Handlungen auch im virtuellen Raum des Internets andere verletzen und demütigen können, auch wenn es keine Möglichkeit gibt, deren Reaktionen unmittelbar wahrzunehmen. Sie müssen sich also mit Hilfe ihrer (nun geschulten) Fähigkeiten zur Empathie und zum Perspektivenwechsel die Reaktionen von Betroffenen ihrer Handlungen vergegenwärtigen und in moralisch heiklen Situationen angemessen handeln. Zum anderen verlangt das Internet von ihnen, dass sie selbst präventiv ihren Kernbereich der Privatheit definieren und z. B. in Sozialen Netzwerken durch entsprechende Einstellungen auch schützen. Sie selbst müssen definieren, was sie in der anonymen Öffentlichkeit eines sozialen Netzwerkes über sich und andere preisgeben wollen und was nicht.
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