Notwendige Schritte beim historischen Urteil*

Allgemein

Besonderheit bei…

überprüfen

beurteilen

erörtern

bewerten

1. Problemschilderung, Klärung des Sachstandes

  • Problem, Gesamtfrage darlegen (Worum geht es?)
  • Perspektiven bewusst machen (Aus welcher Perspektive möchte ich betrachten?)
  • Bezugsrahmen abstecken (Welche Bereiche sind relevant: Politik, Wirtschaft, Kultur…?)

These vorgegeben

meist allgemeine Kategorie vorgegeben

These, Problemstellung vorgegeben

 

2. Kriterien, entscheidende Fragen

  • Kategorien/Begriffe aufschlüsseln (Was heißt denn z.B. erfolgreich, effizient, legitim…?) oder/und Wertegrundlage offenlegen und begründen
  • Kriterien (entscheidende Fragen) formulieren (Was müsste bei einem Zusammenhang xy gegeben sein? Woran könnte man xy überprüfen? Wonach müsste man schauen/fragen?)
   

insbes. Wertgrundlage offenlegen

3. Beweisaufnahme

  • Kriterien (am Material) überprüfen (Was spricht dafür? Was spricht dagegen?)
  • Daraus Argumentation entwickeln (Wie hängen die Einzelfeststellungen miteinander zusammen? Wie zwingend/klar sind die Zusammenhänge? Welches Gewicht haben sie im Ganzen?)

einschlägige Beispiele

 

dialektische Pro-Contra-Struktur

 

4. alternative Position

  • mögliche alternative Position(en) entwickeln und bedenken (Wie könnte man auch anders argumentieren? Wie könnte man die Befunde anders bewerten/interpretieren? Wie könnte man das Ganze mit ganz anderen Augen betrachten?)

(widersprechende einschlägige Beispiele)

z. B. andere Perspektive, andere Gewichtung der Argumente, andere Interpretation der Befunde

(steckt in der Pro-Contra-Struktur schon drin)

vor allem alternative Wertgrundlage, Zeitbedingtheit und Dauerhaftigkeit von Wertmaßstäben

5. Urteil

  • Fazit formulieren
    

Gütekriterien von historischen Urteilen: Herunterladen [docx][24 KB]

 Fremdes Angebot: (öffnet in neuem Tab)

[*] Die einzelnen Schritte können auch durch die Aufgabenstellung vorweggenommen (z. B: Nennung von Kriterien, Vorgabe von Perspektiven) und müssen dann vom Schüler/der Schülerin nicht eigens behandelt werden. Die einzelnen Schritte müssen nicht notwendigerweise hintereinander ausgeführt werden. So können die Punkte 1. und 2. in vielen Fällen zusammengefasst werden.Die einzelnen Schritte können auch durch die Aufgabenstellung vorweggenommen (z. B: Nennung von Kriterien, Vorgabe von Perspektiven) und müssen dann vom Schüler/der Schülerin nicht eigens behandelt werden. Die einzelnen Schritte müssen nicht notwendigerweise hintereinander ausgeführt werden. So können die Punkte 1. und 2. in vielen Fällen zusammengefasst werden.